Familien haben grundsätzlich drei Wege:
1. Neugerät über das Elternfinanzierungsmodell (Einmalzahlung oder Ratenzahlung)
2. Einbringen eines geeigneten vorhandenen Privatgeräts (sofern es die technischen Mindestanforderungen erfüllt)
3. Für BuT-berechtigte Schülerinnen und Schüler: Nutzung eines kommunalen Leihgeräts