Wir unterstützen Schulen und außerschulische Institutionen (Vereine, Gemeinden, Kindergärten, Pfarrämter, Polizei, Feuerwehr usw.) mit moderner digitaler Medientechnik und bieten Support bei
- Fragen zur aktuellen Mediengeräten im Verleih,
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Geräte für gewünschten Anlass
- Einführung in die Bedienung der Geräte
- Ausstattung der Geräte mit notwendigen Ersatzteilen (Batterien, Akkus,…)
- Lieferung und Abholung der Geräte durch den Kurierdienst
- Reparatur der Geräte (nach Einschätzung des Defektes) im Medienzentrum
- Reparatur und Ersatz von Dauerleihgaben aus den Bereichen: 3D Druck, Robotik, )
Unsere Verleihgeräte
Wir unterstützen Schulen und außerschulische Institutionen (Vereine, Gemeinden, Kindergärten, Pfarrämter, Polizei, Feuerwehr usw.) mit moderner digitaler Medientechnik und bieten Support bei
- Fragen zur aktuellen Mediengeräten im Verleih,
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Geräte für gewünschten Anlass
- Einführung in die Bedienung der Geräte
- Ausstattung der Geräte mit notwendigen Ersatzteilen (Batterien, Akkus,…)
- Lieferung und Abholung der Geräte durch den Kurierdienst
- Reparatur der Geräte (nach Einschätzung des Defektes) im Medienzentrum
- Reparatur und Ersatz von Dauerleihgaben aus den Bereichen: 3D Druck, Robotik, )
Dafür übernehmen wir noch Support
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bieten Lösungen – persönlich oder telefonisch – zu diesen Bereichen:
- Edupool – alle Fragen rund um die Mediathek und die integrierten Tools (Registrierung, Nutzung, technische Probleme, Zugangsdaten,….)
- Lizenzen und Materialien des Medienzentrums – (Installation, Zugangsdaten, Nutzung, Fortbildungen)
- individuelle Fragen rund um private Geräte und Medienlizenzen (freiwillig je nach Problemstellung)
Dafür übernehmen wir noch Support
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bieten Lösungen – persönlich oder telefonisch – zu diesen Bereichen:
- Edupool – alle Fragen rund um die Mediathek und die integrierten Tools (Registrierung, Nutzung, technische Probleme, Zugangsdaten,….)
- Lizenzen und Materialien des Medienzentrums – (Installation, Zugangsdaten, Nutzung, Fortbildungen)
- individuelle Fragen rund um private Geräte und Medienlizenzen (freiwillig je nach Problemstellung)
Beschaffung & Allgemeine Themen
FDII.9-Schuldigitalisierung@rheingautaunus.de
Allgemeine IT-Fragen
- Medienentwicklungsplan 2025-2028
- Digitalpakt
- IT-Projekte:
- Kommunalgesteuerte Elternfinanzierung
- Eduneon
- Drucker- und Kopierkonzept
- Altgeräteentsorgun & Nachhaltigkeit
- Companystore auf dem Laptop (nur
- Sonstige schulische IT-Themen
Bedarfsmeldunge & Beschaffungen
- PCs, Laptops, Monitore, Mobilgeräte, Zubehör
- Drucker und Multifunkionsgeräte
- Präsentationstechnik: interaktive Tafeln, Beamer
- Telefonanlagen und Zubehör
Garantie und Schadensfälle
- Garantiefälle und Reklamationen
- Sachbeschädigungen (mit und ohne Verursacher)
Technischer Support und Störungen
support@schul-it-rtk.de
Störungen & Ausfälle
- Netzwerk / WLAN (z.B.: kein Internet, instabile Verbindung)
- Pädagogik-Netz
- Verwaltungs-Netz: (z.B.: Zugangsprobleme, Fehler)
- Support und Störungsmeldung für Geräte: PCs, Laptops, Drucker
- iPads (MDM, Apps)
- Präsentationstechnik: interaktive Displays, Beamer sowie Zubehör (Peripherie: Apple-TV, AirServer etc.)
- Telefonanlagen und Zubehör
Hinweis:
- Bei ISERV-Themen: Bitte kontaktieren Sie den ISERV-Support: Mo-Fr.: 07:00-16:30 Uhr E-Mail: support@iserv.de Tel.: +49 531 38821-01
Installation & Einrichtung
- Ersteinrichtung neuer Geräte (Drucker, Laptop, iPad)
- Jamf-Anforderungen: neue Apps, MDM-Konfiguration
Dafür sind andere zuständig
Dafür sind andere zuständig
Technischer Support und Störungen
support@schul-it-rtk.de
Störungen & Ausfälle
- Netzwerk / WLAN (z.B.: kein Internet, instabile Verbindung)
- Pädagogik-Netz
- Verwaltungs-Netz: (z.B.: Zugangsprobleme, Fehler)
- Support und Störungsmeldung für Geräte: PCs, Laptops, Drucker
- iPads (MDM, Apps)
- Präsentationstechnik: interaktive Displays, Beamer sowie Zubehör (Peripherie: Apple-TV, AirServer etc.)
- Telefonanlagen und Zubehör
Hinweis:
- Bei ISERV-Themen: Bitte kontaktieren Sie den ISERV-Support: Mo-Fr.: 07:00-16:30 Uhr E-Mail: support@iserv.de Tel.: +49 531 38821-01
Installation & Einrichtung
- Ersteinrichtung neuer Geräte (Drucker, Laptop, iPad)
- Jamf-Anforderungen: neue Apps, MDM-Konfiguration
Beschaffung & Allgemeine Themen
FDII.9-Schuldigitalisierung@rheingautaunus.de
Allgemeine IT-Fragen
- Medienentwicklungsplan 2025-2028
- Digitalpakt
- IT-Projekte:
- Kommunalgesteuerte Elternfinanzierung
- Eduneon
- Drucker- und Kopierkonzept
- Altgeräteentsorgun & Nachhaltigkeit
- Companystore auf dem Laptop (nur
- Sonstige schulische IT-Themen
Bedarfsmeldunge & Beschaffungen
- PCs, Laptops, Monitore, Mobilgeräte, Zubehör
- Drucker und Multifunkionsgeräte
- Präsentationstechnik: interaktive Tafeln, Beamer
- Telefonanlagen und Zubehör
Garantie und Schadensfälle
- Garantiefälle und Reklamationen
- Sachbeschädigungen (mit und ohne Verursacher)
Dafür sind andere zuständig
Geräte/Software/Apps
/Leistungsumfang/Ansprechpartner:
Lehrerleihgeräte / Laptops:
- Hardwaresupport – Rednet: Tel.: 06131 25062 710 (siehe Rückseite des Laptops)
- Apps: Laptops – Installation nur über Companystore auf dem Laptop (nur kostenlose Apps, zentral bestimmt, externer Anbieter, Kontakt über Verwaltung RTK oder MZ)
Lehrerleihgeräte / Ipads :
- Hardwaresupport – IT-RTK
- Apps – zentrale Installation von kostenlosen Apps aus dem CompanyStore RTK – IT RTK
Schul-/Schüler – Ipads:
- Hardwaresupport – IT RTK
- Umtausch defekter Geräte – Verwaltung FD II.9
- Apps – Installation, Verwaltung und Verteilung der Apps auf Geräte, (Installation neuer Apps – siehe Ablaufplan SSA-IT RTK), – IT RTK
Weitere Schulgeräte
- Laptops/PC – IT RTK
- Netzwerke/Server/WLAN – IT RTK
- Von der Schule in Eigenregie angeschaffte Geräte – Schule
- Software/Apps : von der Schule angeschaffte Lizenzen (z.B. Bibox, …) – Schulen
ActivPanels von Promethean
- Hardwarebetreuung/Tauchprobleme/- Wartungsvertrag mit der Firma WEIKO , Kontakt:
- Verbindungsprobleme AP mit Ipads und anderen Geräten/WLAN – IT RTK
- Apps – Installation – ( siehe Ablaufplan SSA-IT RTK) – IT RTK
Die Betreuung der Geräte- und Softwareinfrastruktur wird von mehreren Supportpartnern übernommen.
Häufig gestellte Fragen
Bei Fragen zur Nutzung, Administration oder zu einzelnen Modulen unterstützt Sie das Medienzentrum gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie persönlich und praxisnah.
Ja. Das Medienzentrum bietet regelmäßig Fortbildungen, Workshops und individuelle Schulungen rund um IServ und den digitalen Unterricht an.
Erster Ansprechpartner ist die IServ-Administration Ihrer Schule. Darüber hinaus unterstützt das Medienzentrum Schulen bei Einrichtung, Administration, Schulungen und technischen Fragestellungen.
IServ wurde speziell für den Einsatz an Schulen entwickelt und erfüllt hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die Benutzer- und Rechteverwaltung erfolgt zentral durch die Schule.
Ja. IServ ist für Windows-PCs, Macs, Chromebooks sowie Android- und iOS-Geräte optimiert und kann auch mobil genutzt werden.
IServ unterstützt alle gängigen Dokument-, Bild-, Audio- und Videoformate. Dateien können direkt hochgeladen oder innerhalb der Plattform geteilt werden.
Über Gruppen können gemeinsame Dateien verwaltet, Informationen ausgetauscht und Projekte organisiert werden. Zugriffsrechte lassen sich individuell festlegen.
Ja. Persönliche Termine, Klassenveranstaltungen, Konferenzen oder schulische Veranstaltungen können zentral über den Kalender organisiert werden.
Für die Kommunikation stehen E-Mail, Messenger, Gruppen und das Schwarze Brett zur Verfügung. Dadurch lassen sich Informationen schnell und datenschutzkonform austauschen.
Ja. IServ bietet eine integrierte Videokonferenzlösung, mit der Online-Unterricht, Besprechungen oder individuelle Gespräche durchgeführt werden können.
Dateien können über das Dateien-Modul, Gruppenordner oder direkt innerhalb einer Aufgabe bereitgestellt werden. So stehen Materialien jederzeit zentral zur Verfügung.
Über das Aufgaben-Modul können Sie Aufgaben erstellen, Materialien hinzufügen, Abgabetermine festlegen und Rückmeldungen oder Bewertungen an Ihre Schülerinnen und Schüler übermitteln.
Ja. IServ ist über jeden aktuellen Webbrowser sowie über mobile Endgeräte erreichbar. So können Sie Ihren Unterricht auch außerhalb der Schule vorbereiten und organisieren.
Das Passwort kann über die Passwort-Zurücksetzen-Funktion (sofern eingerichtet) oder durch die Schuladministration zurückgesetzt werden.
Die Zugangsdaten werden durch die Schuladministration eingerichtet und bereitgestellt. Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständige Administratorin oder den zuständigen Administrator Ihrer Schule.
Die Verwaltung der Benutzerkonten erfolgt durch die Schule. Beim Verlassen der Schule werden die Konten gemäß den schulischen Vorgaben deaktiviert oder gelöscht. Falls wichtige Dateien benötigt werden, sollten diese rechtzeitig gesichert werden.
Bei Fragen oder technischen Schwierigkeiten ist zunächst die Schule der richtige Ansprechpartner. Bei Bedarf unterstützt das Medienzentrum die Schulen bei Einrichtung, Administration und technischen Fragestellungen.
Ja. Neben der Browser-Version gibt es Apps, mit denen IServ komfortabel auf Smartphones und Tablets genutzt werden kann.
Ja. Jeder Benutzer verfügt über einen persönlichen Speicherbereich und kann Dateien sicher speichern oder mit Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern teilen.
Schülerinnen und Schüler erhalten Nachrichten direkt in IServ. Je nach Konfiguration können auch E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert werden.
Das hängt von der jeweiligen Schule ab. Einige Schulen stellen Eltern eigene Zugänge oder Informationsbereiche zur Verfügung. Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrer Schule.
Ja. IServ wurde speziell für Schulen entwickelt und legt großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit. Die Plattform erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen und ermöglicht der Schule eine sichere Verwaltung der Benutzerkonten.
Bitte wenden Sie sich an die Schule oder die zuständige Administratorin bzw. den Administrator. Dort kann das Passwort zurückgesetzt werden.
Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Lizenz wird von der Schule bereitgestellt.
IServ funktioniert auf nahezu allen Geräten:
- Windows-PC
- Mac
- Chromebook
- iPad
- Android-Tablet
- Smartphone
Lediglich ein aktueller Browser und eine Internetverbindung werden benötigt.
Ja. Die Plattform ist sowohl in der Schule als auch von zu Hause oder unterwegs erreichbar – unabhängig vom verwendeten Gerät.
Nein. IServ kann direkt über einen Internetbrowser genutzt werden. Zusätzlich stehen für viele Endgeräte Apps zur Verfügung.
Über IServ kann Ihr Kind:
- Unterrichtsmaterialien herunterladen
- Hausaufgaben bearbeiten
- Aufgaben digital abgeben
- Nachrichten mit Lehrkräften austauschen
- Termine und Stundenpläne einsehen
- an Videokonferenzen teilnehmen
- gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern arbeiten
Die Zugangsdaten werden von der Schule vergeben. In der Regel erhalten Schülerinnen und Schüler ihren Benutzernamen und ein Startpasswort zu Beginn des Schuljahres oder bei der Einschulung.
Ja. Die Schule plant begleitende Informationsveranstaltungen und stellt Anleitungsmaterialien bereit. Eltern werden rechtzeitig über Termine und Angebote informiert.
Ja, sofern im gewählten Paket enthalten. Leihgeräte sollen sicherstellen, dass der Unterricht auch während einer Reparatur fortgesetzt werden kann. Details ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Die Ansprechpartner richten sich nach der Art des Problems:
• Gerätepanne oder Defekt: Anbieter (Hotline/Service gemäß Vertrag)
• Schulische Apps oder MDM-Fragen: Schul-IT oder Schulträger
• Allgemeine Nutzungsfragen: Schule
Ja. Gemäß DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der über Ihr Kind gespeicherten Daten. Entsprechende Anfragen können an die Schule oder den Datenschutzbeauftragten des Schulträgers gerichtet werden.
Der Schulträger (Rheingau-Taunus-Kreis) ist datenschutzrechtlich verantwortlich für den Betrieb des MDM-Systems. Bei Fragen zum Datenschutz können sich Eltern an die Schule oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Ja. Die eingesetzten Systeme (JAMF School, Apple School Manager) werden datenschutzkonform nach den Vorgaben der DSGVO betrieben. Der Schulträger hat entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abgeschlossen.
Ja, sofern diese zuvor gesichert wurden (z. B. über iCloud oder lokales Backup). GoodNotes bietet eigene Export- und Backup-Funktionen. Die Schule empfiehlt, regelmäßige Sicherungen durchzuführen.
Ja. Es wird empfohlen, vor größeren Änderungen oder dem Entfernen aus der Verwaltung persönliche Daten zu sichern. Dies betrifft insbesondere:
• GoodNotes-Dateien und Notizen
• Fotos und Videos
• Dokumente und private App-Daten
Für die Sicherung persönlicher Daten sind die Eltern bzw. Nutzenden verantwortlich.
Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Ein laufender Finanzierungsvertrag besteht weiterhin direkt mit dem Anbieter. Die schulische Geräteverwaltung wird bei Schulaustritt entfernt. Ob das Gerät an der neuen Schule genutzt werden kann, hängt von den dortigen Regelungen ab.
Das MDM-Profil wird aus dem Gerät entfernt. Danach besteht keine Verbindung mehr zur schulischen Verwaltung. Das Gerät verbleibt vollständig bei der Familie und kann privat weitergenutzt oder veräußert werden.
Hier wird individuell geprüft, ob eine Übernahme in die Verwaltung der neuen Schule möglich ist. In vielen Fällen kann das Gerät weiterhin genutzt werden. Die Schulen koordinieren die Übergabe.
Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Die schulische Geräteverwaltung wird beim Ausscheiden aus der Schule entfernt. Je nach aufnehmender Schule kann das Gerät anschließend neu in deren System eingebunden werden.
BuT steht für ‚Bildung und Teilhabe‘. Leistungsberechtigte Familien – z. B. beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – haben Anspruch auf ein kommunales Leihgerät. Die Schule oder das zuständige Amt berät gerne über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen.
Nein. Leihgeräte und Elternfinanzierungsgeräte sind optisch identisch. Kein Kind soll aufgrund seiner Geräteherkunft erkennbar sein. Die Schule achtet auf Diskretion bei der Vergabe von Unterstützungsleistungen.
Je nach Situation stehen folgende Wege offen:
• BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe): Berechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten ein kommunales Leihgerät
• Schulische Unterstützung: Sponsoring durch externe Partner und Fördervereine
• Sozialverträgliche Finanzierungsmodelle
• Individuelle Beratung durch die Schule
Eltern werden gebeten, sich vertraulich an die Schulleitung zu wenden, wenn finanzielle Unterstützung benötigt wird.
Die finanzielle Situation einer Familie darf nicht über die Bildungschancen eines Kindes entscheiden. Deshalb sind verschiedene Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Kein Kind soll vom digitalen Unterricht ausgeschlossen werden.
Die konkreten Vertragsbedingungen einschließlich Mindestlaufzeit, Rückgabe- und Kündigungsrechten werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens bekannt gegeben. Gesetzliche Verbraucherrechte (z. B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) bleiben unberührt.
Der Finanzierungsvertrag besteht zwischen den Eltern und dem Anbieter und ist unabhängig von der Schule. Das Gerät verbleibt bei der Familie. Die genauen Regelungen zu Vertragslaufzeit und möglichen Sonderkündigungsrechten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen des gewählten Anbieters.
Für die Vertragsabwicklung erhalten ausschließlich die jeweils beteiligten Vertragspartner (Eltern und Anbieter) die erforderlichen Daten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
Nein. Der Kauf- bzw. Finanzierungsvertrag wird ausschließlich zwischen den Eltern und dem ausgewählten Anbieter geschlossen. Weder Schule noch Schulträger sind Vertragspartner.
Die genauen Preise können erst nach Abschluss des laufenden Vergabeverfahrens und Auswahl des Anbieters veröffentlicht werden. Alle relevanten Kosten werden anschließend vollständig und transparent kommuniziert.
Es werden grundsätzlich folgende Optionen angeboten:
• Einmalzahlung (Kauf)
• Ratenzahlung mit verschiedenen Laufzeiten (z. B. 24, 36 oder 48 Monate)
Die konkreten Konditionen und Preise werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens transparent kommuniziert.
Die konkreten Apps werden von der Schule festgelegt und je nach Fach und Jahrgang variieren. Gängige Anwendungen im Bildungsbereich sind z. B. GoodNotes, Pages, Keynote sowie fachspezifische Lern-Apps. Eine Übersicht stellt die Schule bereit.
Ja. Außerhalb des Unterrichts kann das Gerät vollständig privat genutzt werden. Private Apps, Spiele und Medien können installiert werden, sofern sie den Nutzungsregeln der Familie entsprechen.
Im Unterricht kann das Gerät in einen kontrollierten Modus versetzt werden, der die Nutzung auf bestimmte schulische Apps beschränkt (z. B. während Prüfungen). Außerhalb der Schule steht das Gerät als vollwertiges privates Gerät zur Verfügung.
Die Apple-ID liegt in der Verantwortung der Familie. Eltern sind für die sichere Verwaltung von Zugangsdaten, die Einrichtung von Familienfreigaben sowie angemessene Nutzungsregeln zuständig.
Ja, der schulische Betrieb ist grundsätzlich ohne private Apple-ID möglich. Einige private Funktionen (iCloud-Backup, persönliche App-Käufe, FaceTime) stehen dann allerdings nicht zur Verfügung.
Für Kinder unter 13 Jahren kann über die Familienfreigabe ein Kinderkonto eingerichtet werden. Apple bietet hierzu auf seiner Webseite eine detaillierte Anleitung. Die Schule kann bei Bedarf Hinweise zur Einrichtung geben.
Ja. Über die Apple-Funktion ‚Familienfreigabe‘ und ‚Bildschirmzeit‘ können Eltern Nutzungszeiten, App-Käufe und Inhalte steuern. Die Erziehungsverantwortung verbleibt vollständig bei den Eltern.
Ja. Die private Apple-ID und die schulische Geräteverwaltung laufen technisch getrennt voneinander. Private und schulische Nutzung schließen sich nicht gegenseitig aus.
Nein. Schule und Schulträger haben keinen Zugriff auf:
• Die Apple-ID und Passwörter
• iCloud-Daten und persönliche Backups
• Private App-Daten
• Kaufhistorie und persönliche Inhalte
Für die private Nutzung des iPads (App Store, iCloud-Backup, FaceTime etc.) wird eine persönliche Apple-ID empfohlen. Für die schulischen Anwendungen ist keine eigene schulische Apple-ID erforderlich – diese werden über Apple School Manager und JAMF School bereitgestellt.
Die MDM-Verbindung bleibt grundsätzlich bestehen, um Sicherheitsupdates einzuspielen. Eine aktive Nutzungsüberwachung außerhalb der Schule findet jedoch nicht statt. Das Gerät kann in der Freizeit vollständig privat genutzt werden.
Bei vergessenen Passwörtern kann die Schule ggf. bei der Geräteentsperrung über das MDM unterstützen. Bei der privaten Apple-ID ist Apple direkt zuständig (appleid.apple.com). Die Schule empfiehlt, Zugangsdaten sicher zu notieren.
Es werden ausschließlich die für den Schulbetrieb erforderlichen technischen Gerätedaten verarbeitet. Private Inhalte werden weder gespeichert noch ausgelesen. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO.
Im privaten Bereich: Nein. Eine Bildschirmüberwachung außerhalb des schulischen Umfelds ist nicht möglich. Im Unterricht kann in bestimmten Situationen (z. B. Prüfungsmodus) die Nutzung auf bestimmte Apps beschränkt werden – eine Echtzeit-Überwachung des Bildschirms findet jedoch nicht statt.
Nein. Eine Standortverfolgung ist über JAMF School nicht möglich und wird nicht durchgeführt.
Kein Zugriff besteht auf:
• Fotos und Videos
• Nachrichten und E-Mails
• Dokumente und persönliche Dateien
• Browserverlauf und Suchanfragen
• Passwörter und Zugangsdaten
• iCloud-Inhalte und private App-Daten
JAMF School hat ausschließlich Zugriff auf technische Geräteinformationen wie:
• Gerätemodell und Betriebssystemversion
• Installierte (schulische) Apps
• Speicherbelegung und Akkustand
• MDM-Verbindungsstatus
JAMF School ist eine professionelle Verwaltungssoftware für Apple-Geräte im Bildungsbereich. Sie ermöglicht die zentrale Verwaltung von iPads in Schulen und ist speziell für den datenschutzkonformen Einsatz mit Minderjährigen konzipiert.
Die Geräteverwaltung sorgt dafür, dass:
• Alle Geräte einheitlich und sicher funktionieren
• Schul-Apps automatisch und kostenfrei bereitgestellt werden
• Sicherheitsupdates zentral eingespielt werden
• Technische Probleme im Unterricht reduziert werden
Sie dient ausschließlich dem schulischen Betrieb und nicht der Überwachung.
Nein. Lehrkräfte haben keinen direkten Zugriff auf das Gerät. Im Unterricht können im schulischen Umfeld bestimmte Funktionen gesteuert werden (z. B. geführte Nutzung während Prüfungen). Ein Zugriff auf private Inhalte ist technisch nicht möglich.
Das Gerät kann über die Geräteverwaltung (MDM) gesperrt oder auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden, um Missbrauch zu verhindern. Bei versicherten Geräten greift zusätzlich die entsprechende Versicherung gemäß den Vertragsbedingungen. Verlust oder Diebstahl sollte unverzüglich der Schule gemeldet werden.
Bei Geräten aus dem Elternfinanzierungsmodell sind je nach gewähltem Paket Versicherung, Reparaturservice und Leihgeräte vorgesehen. Dadurch kann die Teilnahme am Unterricht weiterhin sichergestellt werden. Bei eingebrachten Privatgeräten liegt die Verantwortung bei der Familie.
Mindestens 128 GB, empfohlen werden 256 GB Speicher, aktuelles Betriebssystem (iPadOS) und Kompatibilität mit der aktuellen JAMF-School-Verwaltungslösung. Details werden rechtzeitig kommuniziert.
iPads bieten eine einheitliche, stabile Plattform, die im Bildungsbereich bewährt ist. Vorteile sind: einfacher Support, automatische App-Verteilung, lange Softwareunterstützung durch Apple sowie eine speziell für Schulen entwickelte Verwaltungslösung (JAMF School).
Grundsätzlich können folgende iPad-Modelle eingebracht werden, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen:
• iPad ab 10. Generation (2022)
• iPad Air ab 5. Generation (2022)
• iPad Pro (neuere Modelle)
Die genauen Mindestanforderungen entnehmen Sie dem Elternflyer
Das Modell wird schrittweise eingeführt. Die Schule informiert frühzeitig über den konkreten Einführungszeitpunkt und die betroffenen Jahrgangsstufen.
Familien haben grundsätzlich drei Wege:
1. Neugerät über das Elternfinanzierungsmodell (Einmalzahlung oder Ratenzahlung)
2. Einbringen eines geeigneten vorhandenen Privatgeräts (sofern es die technischen Mindestanforderungen erfüllt)
3. Für BuT-berechtigte Schülerinnen und Schüler: Nutzung eines kommunalen Leihgeräts
Die Schule informiert rechtzeitig über die konkreten Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein geeignetes digitales Endgerät für den Unterricht verfügen. Familien, die bereits über ein geeignetes Gerät verfügen, können dieses unter bestimmten Voraussetzungen einbringen.
Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern gleiche digitale Lernchancen zu ermöglichen. Einheitliche Geräte erleichtern den Unterricht, reduzieren technische Probleme und erlauben eine gezielte Förderung durch digitale Lernmaterialien.
Bei defekten Geräten bitte die Garantiezeit prüfen. Kleingeräte bis 1000,- EUR (bspw. Overheadprojektoren und CD-Player) können nach Ablauf der Garantiezeit entsorgt werden. Zumeist stellen die Firmen/Händler in diesen Fällen Reparaturpauschalen in Rechnung, die nahe am Neupreis liegen.
Bei teureren Geräten bitte mit dem Händler, bzw. bei Dauerleihgaben mit uns Kontakt aufnehmen.
Zuletzt aktualisiert am 17.06.2025 von Jacek Cieslikiewicz.
Altgeräte werden beim örtlichen Wertstoffhof entsorgt, oder die Abholung wird beauftragt. Ab einem Anschaffungswert von 1000,- Euro bitte Gerätebezeichnung und Inventarnummer mit dem Hinweis auf die Entsorgung via E-mail an Margit.Rohrbach@rheingau-taunus.de.
Vielen Dank!
Zuletzt aktualisiert am 17.06.2025 von Jacek Cieslikiewicz.
Schulmöbel wie bspw. TV-Hifi-Möbel/Schränke/Tische werden über den Fachdienst Schule bestellt.
Zuletzt aktualisiert am 04.02.2025 von Jacek Cieslikiewicz.
Für PCs, Notebooks usw. ist der Fachdienst EDV Ihr Ansprechpartner. Bei Fragen sind wir aber gerne behilflich.
Zuletzt aktualisiert am 10.10.2023 von Jacek Cieslikiewicz.
Häufig gestellte Fragen
Bei Fragen zur Nutzung, Administration oder zu einzelnen Modulen unterstützt Sie das Medienzentrum gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie persönlich und praxisnah.
Ja. Das Medienzentrum bietet regelmäßig Fortbildungen, Workshops und individuelle Schulungen rund um IServ und den digitalen Unterricht an.
Erster Ansprechpartner ist die IServ-Administration Ihrer Schule. Darüber hinaus unterstützt das Medienzentrum Schulen bei Einrichtung, Administration, Schulungen und technischen Fragestellungen.
IServ wurde speziell für den Einsatz an Schulen entwickelt und erfüllt hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die Benutzer- und Rechteverwaltung erfolgt zentral durch die Schule.
Ja. IServ ist für Windows-PCs, Macs, Chromebooks sowie Android- und iOS-Geräte optimiert und kann auch mobil genutzt werden.
IServ unterstützt alle gängigen Dokument-, Bild-, Audio- und Videoformate. Dateien können direkt hochgeladen oder innerhalb der Plattform geteilt werden.
Über Gruppen können gemeinsame Dateien verwaltet, Informationen ausgetauscht und Projekte organisiert werden. Zugriffsrechte lassen sich individuell festlegen.
Ja. Persönliche Termine, Klassenveranstaltungen, Konferenzen oder schulische Veranstaltungen können zentral über den Kalender organisiert werden.
Für die Kommunikation stehen E-Mail, Messenger, Gruppen und das Schwarze Brett zur Verfügung. Dadurch lassen sich Informationen schnell und datenschutzkonform austauschen.
Ja. IServ bietet eine integrierte Videokonferenzlösung, mit der Online-Unterricht, Besprechungen oder individuelle Gespräche durchgeführt werden können.
Dateien können über das Dateien-Modul, Gruppenordner oder direkt innerhalb einer Aufgabe bereitgestellt werden. So stehen Materialien jederzeit zentral zur Verfügung.
Über das Aufgaben-Modul können Sie Aufgaben erstellen, Materialien hinzufügen, Abgabetermine festlegen und Rückmeldungen oder Bewertungen an Ihre Schülerinnen und Schüler übermitteln.
Ja. IServ ist über jeden aktuellen Webbrowser sowie über mobile Endgeräte erreichbar. So können Sie Ihren Unterricht auch außerhalb der Schule vorbereiten und organisieren.
Das Passwort kann über die Passwort-Zurücksetzen-Funktion (sofern eingerichtet) oder durch die Schuladministration zurückgesetzt werden.
Die Zugangsdaten werden durch die Schuladministration eingerichtet und bereitgestellt. Bei Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständige Administratorin oder den zuständigen Administrator Ihrer Schule.
Die Verwaltung der Benutzerkonten erfolgt durch die Schule. Beim Verlassen der Schule werden die Konten gemäß den schulischen Vorgaben deaktiviert oder gelöscht. Falls wichtige Dateien benötigt werden, sollten diese rechtzeitig gesichert werden.
Bei Fragen oder technischen Schwierigkeiten ist zunächst die Schule der richtige Ansprechpartner. Bei Bedarf unterstützt das Medienzentrum die Schulen bei Einrichtung, Administration und technischen Fragestellungen.
Ja. Neben der Browser-Version gibt es Apps, mit denen IServ komfortabel auf Smartphones und Tablets genutzt werden kann.
Ja. Jeder Benutzer verfügt über einen persönlichen Speicherbereich und kann Dateien sicher speichern oder mit Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern teilen.
Schülerinnen und Schüler erhalten Nachrichten direkt in IServ. Je nach Konfiguration können auch E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert werden.
Das hängt von der jeweiligen Schule ab. Einige Schulen stellen Eltern eigene Zugänge oder Informationsbereiche zur Verfügung. Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrer Schule.
Ja. IServ wurde speziell für Schulen entwickelt und legt großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit. Die Plattform erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen und ermöglicht der Schule eine sichere Verwaltung der Benutzerkonten.
Bitte wenden Sie sich an die Schule oder die zuständige Administratorin bzw. den Administrator. Dort kann das Passwort zurückgesetzt werden.
Für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Lizenz wird von der Schule bereitgestellt.
IServ funktioniert auf nahezu allen Geräten:
- Windows-PC
- Mac
- Chromebook
- iPad
- Android-Tablet
- Smartphone
Lediglich ein aktueller Browser und eine Internetverbindung werden benötigt.
Ja. Die Plattform ist sowohl in der Schule als auch von zu Hause oder unterwegs erreichbar – unabhängig vom verwendeten Gerät.
Nein. IServ kann direkt über einen Internetbrowser genutzt werden. Zusätzlich stehen für viele Endgeräte Apps zur Verfügung.
Über IServ kann Ihr Kind:
- Unterrichtsmaterialien herunterladen
- Hausaufgaben bearbeiten
- Aufgaben digital abgeben
- Nachrichten mit Lehrkräften austauschen
- Termine und Stundenpläne einsehen
- an Videokonferenzen teilnehmen
- gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern arbeiten
Die Zugangsdaten werden von der Schule vergeben. In der Regel erhalten Schülerinnen und Schüler ihren Benutzernamen und ein Startpasswort zu Beginn des Schuljahres oder bei der Einschulung.
Ja. Die Schule plant begleitende Informationsveranstaltungen und stellt Anleitungsmaterialien bereit. Eltern werden rechtzeitig über Termine und Angebote informiert.
Ja, sofern im gewählten Paket enthalten. Leihgeräte sollen sicherstellen, dass der Unterricht auch während einer Reparatur fortgesetzt werden kann. Details ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Die Ansprechpartner richten sich nach der Art des Problems:
• Gerätepanne oder Defekt: Anbieter (Hotline/Service gemäß Vertrag)
• Schulische Apps oder MDM-Fragen: Schul-IT oder Schulträger
• Allgemeine Nutzungsfragen: Schule
Ja. Gemäß DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der über Ihr Kind gespeicherten Daten. Entsprechende Anfragen können an die Schule oder den Datenschutzbeauftragten des Schulträgers gerichtet werden.
Der Schulträger (Rheingau-Taunus-Kreis) ist datenschutzrechtlich verantwortlich für den Betrieb des MDM-Systems. Bei Fragen zum Datenschutz können sich Eltern an die Schule oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Ja. Die eingesetzten Systeme (JAMF School, Apple School Manager) werden datenschutzkonform nach den Vorgaben der DSGVO betrieben. Der Schulträger hat entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abgeschlossen.
Ja, sofern diese zuvor gesichert wurden (z. B. über iCloud oder lokales Backup). GoodNotes bietet eigene Export- und Backup-Funktionen. Die Schule empfiehlt, regelmäßige Sicherungen durchzuführen.
Ja. Es wird empfohlen, vor größeren Änderungen oder dem Entfernen aus der Verwaltung persönliche Daten zu sichern. Dies betrifft insbesondere:
• GoodNotes-Dateien und Notizen
• Fotos und Videos
• Dokumente und private App-Daten
Für die Sicherung persönlicher Daten sind die Eltern bzw. Nutzenden verantwortlich.
Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Ein laufender Finanzierungsvertrag besteht weiterhin direkt mit dem Anbieter. Die schulische Geräteverwaltung wird bei Schulaustritt entfernt. Ob das Gerät an der neuen Schule genutzt werden kann, hängt von den dortigen Regelungen ab.
Das MDM-Profil wird aus dem Gerät entfernt. Danach besteht keine Verbindung mehr zur schulischen Verwaltung. Das Gerät verbleibt vollständig bei der Familie und kann privat weitergenutzt oder veräußert werden.
Hier wird individuell geprüft, ob eine Übernahme in die Verwaltung der neuen Schule möglich ist. In vielen Fällen kann das Gerät weiterhin genutzt werden. Die Schulen koordinieren die Übergabe.
Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Die schulische Geräteverwaltung wird beim Ausscheiden aus der Schule entfernt. Je nach aufnehmender Schule kann das Gerät anschließend neu in deren System eingebunden werden.
BuT steht für ‚Bildung und Teilhabe‘. Leistungsberechtigte Familien – z. B. beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – haben Anspruch auf ein kommunales Leihgerät. Die Schule oder das zuständige Amt berät gerne über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen.
Nein. Leihgeräte und Elternfinanzierungsgeräte sind optisch identisch. Kein Kind soll aufgrund seiner Geräteherkunft erkennbar sein. Die Schule achtet auf Diskretion bei der Vergabe von Unterstützungsleistungen.
Je nach Situation stehen folgende Wege offen:
• BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe): Berechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten ein kommunales Leihgerät
• Schulische Unterstützung: Sponsoring durch externe Partner und Fördervereine
• Sozialverträgliche Finanzierungsmodelle
• Individuelle Beratung durch die Schule
Eltern werden gebeten, sich vertraulich an die Schulleitung zu wenden, wenn finanzielle Unterstützung benötigt wird.
Die finanzielle Situation einer Familie darf nicht über die Bildungschancen eines Kindes entscheiden. Deshalb sind verschiedene Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Kein Kind soll vom digitalen Unterricht ausgeschlossen werden.
Die konkreten Vertragsbedingungen einschließlich Mindestlaufzeit, Rückgabe- und Kündigungsrechten werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens bekannt gegeben. Gesetzliche Verbraucherrechte (z. B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) bleiben unberührt.
Der Finanzierungsvertrag besteht zwischen den Eltern und dem Anbieter und ist unabhängig von der Schule. Das Gerät verbleibt bei der Familie. Die genauen Regelungen zu Vertragslaufzeit und möglichen Sonderkündigungsrechten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen des gewählten Anbieters.
Für die Vertragsabwicklung erhalten ausschließlich die jeweils beteiligten Vertragspartner (Eltern und Anbieter) die erforderlichen Daten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
Nein. Der Kauf- bzw. Finanzierungsvertrag wird ausschließlich zwischen den Eltern und dem ausgewählten Anbieter geschlossen. Weder Schule noch Schulträger sind Vertragspartner.
Die genauen Preise können erst nach Abschluss des laufenden Vergabeverfahrens und Auswahl des Anbieters veröffentlicht werden. Alle relevanten Kosten werden anschließend vollständig und transparent kommuniziert.
Es werden grundsätzlich folgende Optionen angeboten:
• Einmalzahlung (Kauf)
• Ratenzahlung mit verschiedenen Laufzeiten (z. B. 24, 36 oder 48 Monate)
Die konkreten Konditionen und Preise werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens transparent kommuniziert.
Die konkreten Apps werden von der Schule festgelegt und je nach Fach und Jahrgang variieren. Gängige Anwendungen im Bildungsbereich sind z. B. GoodNotes, Pages, Keynote sowie fachspezifische Lern-Apps. Eine Übersicht stellt die Schule bereit.
Ja. Außerhalb des Unterrichts kann das Gerät vollständig privat genutzt werden. Private Apps, Spiele und Medien können installiert werden, sofern sie den Nutzungsregeln der Familie entsprechen.
Im Unterricht kann das Gerät in einen kontrollierten Modus versetzt werden, der die Nutzung auf bestimmte schulische Apps beschränkt (z. B. während Prüfungen). Außerhalb der Schule steht das Gerät als vollwertiges privates Gerät zur Verfügung.
Die Apple-ID liegt in der Verantwortung der Familie. Eltern sind für die sichere Verwaltung von Zugangsdaten, die Einrichtung von Familienfreigaben sowie angemessene Nutzungsregeln zuständig.
Ja, der schulische Betrieb ist grundsätzlich ohne private Apple-ID möglich. Einige private Funktionen (iCloud-Backup, persönliche App-Käufe, FaceTime) stehen dann allerdings nicht zur Verfügung.
Für Kinder unter 13 Jahren kann über die Familienfreigabe ein Kinderkonto eingerichtet werden. Apple bietet hierzu auf seiner Webseite eine detaillierte Anleitung. Die Schule kann bei Bedarf Hinweise zur Einrichtung geben.
Ja. Über die Apple-Funktion ‚Familienfreigabe‘ und ‚Bildschirmzeit‘ können Eltern Nutzungszeiten, App-Käufe und Inhalte steuern. Die Erziehungsverantwortung verbleibt vollständig bei den Eltern.
Ja. Die private Apple-ID und die schulische Geräteverwaltung laufen technisch getrennt voneinander. Private und schulische Nutzung schließen sich nicht gegenseitig aus.
Nein. Schule und Schulträger haben keinen Zugriff auf:
• Die Apple-ID und Passwörter
• iCloud-Daten und persönliche Backups
• Private App-Daten
• Kaufhistorie und persönliche Inhalte
Für die private Nutzung des iPads (App Store, iCloud-Backup, FaceTime etc.) wird eine persönliche Apple-ID empfohlen. Für die schulischen Anwendungen ist keine eigene schulische Apple-ID erforderlich – diese werden über Apple School Manager und JAMF School bereitgestellt.
Die MDM-Verbindung bleibt grundsätzlich bestehen, um Sicherheitsupdates einzuspielen. Eine aktive Nutzungsüberwachung außerhalb der Schule findet jedoch nicht statt. Das Gerät kann in der Freizeit vollständig privat genutzt werden.
Bei vergessenen Passwörtern kann die Schule ggf. bei der Geräteentsperrung über das MDM unterstützen. Bei der privaten Apple-ID ist Apple direkt zuständig (appleid.apple.com). Die Schule empfiehlt, Zugangsdaten sicher zu notieren.
Es werden ausschließlich die für den Schulbetrieb erforderlichen technischen Gerätedaten verarbeitet. Private Inhalte werden weder gespeichert noch ausgelesen. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO.
Im privaten Bereich: Nein. Eine Bildschirmüberwachung außerhalb des schulischen Umfelds ist nicht möglich. Im Unterricht kann in bestimmten Situationen (z. B. Prüfungsmodus) die Nutzung auf bestimmte Apps beschränkt werden – eine Echtzeit-Überwachung des Bildschirms findet jedoch nicht statt.
Nein. Eine Standortverfolgung ist über JAMF School nicht möglich und wird nicht durchgeführt.
Kein Zugriff besteht auf:
• Fotos und Videos
• Nachrichten und E-Mails
• Dokumente und persönliche Dateien
• Browserverlauf und Suchanfragen
• Passwörter und Zugangsdaten
• iCloud-Inhalte und private App-Daten
JAMF School hat ausschließlich Zugriff auf technische Geräteinformationen wie:
• Gerätemodell und Betriebssystemversion
• Installierte (schulische) Apps
• Speicherbelegung und Akkustand
• MDM-Verbindungsstatus
JAMF School ist eine professionelle Verwaltungssoftware für Apple-Geräte im Bildungsbereich. Sie ermöglicht die zentrale Verwaltung von iPads in Schulen und ist speziell für den datenschutzkonformen Einsatz mit Minderjährigen konzipiert.
Die Geräteverwaltung sorgt dafür, dass:
• Alle Geräte einheitlich und sicher funktionieren
• Schul-Apps automatisch und kostenfrei bereitgestellt werden
• Sicherheitsupdates zentral eingespielt werden
• Technische Probleme im Unterricht reduziert werden
Sie dient ausschließlich dem schulischen Betrieb und nicht der Überwachung.
Nein. Lehrkräfte haben keinen direkten Zugriff auf das Gerät. Im Unterricht können im schulischen Umfeld bestimmte Funktionen gesteuert werden (z. B. geführte Nutzung während Prüfungen). Ein Zugriff auf private Inhalte ist technisch nicht möglich.
Das Gerät kann über die Geräteverwaltung (MDM) gesperrt oder auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden, um Missbrauch zu verhindern. Bei versicherten Geräten greift zusätzlich die entsprechende Versicherung gemäß den Vertragsbedingungen. Verlust oder Diebstahl sollte unverzüglich der Schule gemeldet werden.
Bei Geräten aus dem Elternfinanzierungsmodell sind je nach gewähltem Paket Versicherung, Reparaturservice und Leihgeräte vorgesehen. Dadurch kann die Teilnahme am Unterricht weiterhin sichergestellt werden. Bei eingebrachten Privatgeräten liegt die Verantwortung bei der Familie.
Mindestens 128 GB, empfohlen werden 256 GB Speicher, aktuelles Betriebssystem (iPadOS) und Kompatibilität mit der aktuellen JAMF-School-Verwaltungslösung. Details werden rechtzeitig kommuniziert.
iPads bieten eine einheitliche, stabile Plattform, die im Bildungsbereich bewährt ist. Vorteile sind: einfacher Support, automatische App-Verteilung, lange Softwareunterstützung durch Apple sowie eine speziell für Schulen entwickelte Verwaltungslösung (JAMF School).
Grundsätzlich können folgende iPad-Modelle eingebracht werden, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen:
• iPad ab 10. Generation (2022)
• iPad Air ab 5. Generation (2022)
• iPad Pro (neuere Modelle)
Die genauen Mindestanforderungen entnehmen Sie dem Elternflyer
Das Modell wird schrittweise eingeführt. Die Schule informiert frühzeitig über den konkreten Einführungszeitpunkt und die betroffenen Jahrgangsstufen.
Familien haben grundsätzlich drei Wege:
1. Neugerät über das Elternfinanzierungsmodell (Einmalzahlung oder Ratenzahlung)
2. Einbringen eines geeigneten vorhandenen Privatgeräts (sofern es die technischen Mindestanforderungen erfüllt)
3. Für BuT-berechtigte Schülerinnen und Schüler: Nutzung eines kommunalen Leihgeräts
Die Schule informiert rechtzeitig über die konkreten Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein geeignetes digitales Endgerät für den Unterricht verfügen. Familien, die bereits über ein geeignetes Gerät verfügen, können dieses unter bestimmten Voraussetzungen einbringen.
Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern gleiche digitale Lernchancen zu ermöglichen. Einheitliche Geräte erleichtern den Unterricht, reduzieren technische Probleme und erlauben eine gezielte Förderung durch digitale Lernmaterialien.
Bei defekten Geräten bitte die Garantiezeit prüfen. Kleingeräte bis 1000,- EUR (bspw. Overheadprojektoren und CD-Player) können nach Ablauf der Garantiezeit entsorgt werden. Zumeist stellen die Firmen/Händler in diesen Fällen Reparaturpauschalen in Rechnung, die nahe am Neupreis liegen.
Bei teureren Geräten bitte mit dem Händler, bzw. bei Dauerleihgaben mit uns Kontakt aufnehmen.
Zuletzt aktualisiert am 17.06.2025 von Jacek Cieslikiewicz.
Altgeräte werden beim örtlichen Wertstoffhof entsorgt, oder die Abholung wird beauftragt. Ab einem Anschaffungswert von 1000,- Euro bitte Gerätebezeichnung und Inventarnummer mit dem Hinweis auf die Entsorgung via E-mail an Margit.Rohrbach@rheingau-taunus.de.
Vielen Dank!
Zuletzt aktualisiert am 17.06.2025 von Jacek Cieslikiewicz.
Schulmöbel wie bspw. TV-Hifi-Möbel/Schränke/Tische werden über den Fachdienst Schule bestellt.
Zuletzt aktualisiert am 04.02.2025 von Jacek Cieslikiewicz.
Für PCs, Notebooks usw. ist der Fachdienst EDV Ihr Ansprechpartner. Bei Fragen sind wir aber gerne behilflich.
Zuletzt aktualisiert am 10.10.2023 von Jacek Cieslikiewicz.

