Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Die schulische Geräteverwaltung wird beim Ausscheiden aus der Schule entfernt. Je nach aufnehmender Schule kann das Gerät anschließend neu in deren System eingebunden werden.
Medienzentrum Rheingau-Taunus
Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Die schulische Geräteverwaltung wird beim Ausscheiden aus der Schule entfernt. Je nach aufnehmender Schule kann das Gerät anschließend neu in deren System eingebunden werden.
Jacek Cieslikiewicz2026-02-05T12:09:16+01:003. Februar 2026|
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