BuT steht für ‚Bildung und Teilhabe‘. Leistungsberechtigte Familien – z. B. beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – haben Anspruch auf ein kommunales Leihgerät. Die Schule oder das zuständige Amt berät gerne über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen.

