Die Schule informiert rechtzeitig über die konkreten Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein geeignetes digitales Endgerät für den Unterricht verfügen. Familien, die bereits über ein geeignetes Gerät verfügen, können dieses unter bestimmten Voraussetzungen einbringen.