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jamf-school2026-06-30T13:51:49+02:00

Was ist Jamf School?

Jamf School ist eine speziell für Bildungseinrichtungen entwickelte Verwaltungsplattform für Apple-Geräte wie iPads, Macs und Apple TVs.

Die Lösung ermöglicht es Schulen, Geräte zentral einzurichten, Anwendungen bereitzustellen und Einstellungen für den Unterricht zu verwalten – ohne dass Schülerinnen und Schüler oder Eltern technische Vorkenntnisse benötigen.

Zu den wichtigsten Funktionen gehören:

  • Bereitstellung von Schul-Apps
  • Automatische Geräteeinrichtung
  • Verwaltung von WLAN- und Netzwerkeinstellungen
  • Verteilung digitaler Unterrichtsmaterialien
  • Schutz und Verwaltung schulischer Inhalte
  • Unterstützung eines sicheren und strukturierten Unterrichts

Private Daten bleiben privat. Schulische Inhalte bleiben schulisch.

Jamf School verwaltet ausschließlich die für den Unterricht notwendigen Bereiche des Geräts und unterstützt Schulen dabei, eine moderne, sichere und effiziente digitale Lernumgebung bereitzustellen.

Digitale Schule einfach, sicher und datenschutzkonform

Mit Jamf School können schulische iPads einfach verwaltet und für den Unterricht vorbereitet werden. Lern-Apps, WLAN-Einstellungen, digitale Schulbücher und weitere schulische Inhalte werden zentral bereitgestellt, sodass Schülerinnen und Schüler direkt mit dem Lernen starten können.

Datenschutz und Privatsphäre

Der Schutz persönlicher Daten hat höchste Priorität.

Bei der Nutzung von Jamf School bleiben private Inhalte wie:

  • Fotos
  • persönliche Nachrichten
  • private E-Mails
  • private Apps
  • persönliche Dokumente
  • iCloud-Daten

grundsätzlich vom schulischen Bereich getrennt.

Die Schule erhält keinen Zugriff auf persönliche Inhalte und verwaltet ausschließlich die für den Unterricht erforderlichen Einstellungen und Anwendungen.

So funktioniert die Einrichtung

Damit ein privates iPad für den schulischen Einsatz vorbereitet werden kann, werden zunächst die persönlichen Daten über die eigene Apple-ID gesichert.

Anschließend wird das Gerät durch unseren technischen Service vorbereitet und in Jamf School eingebunden. Nach Abschluss der Einrichtung können die persönlichen Daten wiederhergestellt werden.

Dadurch bleiben alle privaten Inhalte erhalten und das Gerät ist gleichzeitig optimal für den Schulalltag vorbereitet.

Vorteile für Eltern und Schülerinnen und Schüler

Einfach
Alle benötigten Schul-Apps und Einstellungen werden automatisch bereitgestellt.

Sicher
Private Daten bleiben geschützt und werden nicht von der Schule verwaltet.

Zuverlässig
Geräte funktionieren einheitlich und sind jederzeit für den Unterricht einsatzbereit.

Zukunftssicher
Digitale Lerninhalte können flexibel und modern eingesetzt werden.

Häufige Fragen (FAQ)
iPad-Elternfinanzierungsmodell

Gibt es Einführungsveranstaltungen oder Anleitungen für Eltern und Schülerinnen und Schüler?2026-06-23T13:03:44+02:00

Ja. Die Schule plant begleitende Informationsveranstaltungen und stellt Anleitungsmaterialien bereit. Eltern werden rechtzeitig über Termine und Angebote informiert.

Gibt es Leihgeräte während einer Reparatur?2026-06-23T13:03:33+02:00

Ja, sofern im gewählten Paket enthalten. Leihgeräte sollen sicherstellen, dass der Unterricht auch während einer Reparatur fortgesetzt werden kann. Details ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Wer hilft bei technischen Problemen?2026-06-23T13:03:17+02:00

Die Ansprechpartner richten sich nach der Art des Problems:
• Gerätepanne oder Defekt: Anbieter (Hotline/Service gemäß Vertrag)
• Schulische Apps oder MDM-Fragen: Schul-IT oder Schulträger
• Allgemeine Nutzungsfragen: Schule

Kann ich als Elternteil Auskunft über gespeicherte Daten verlangen?2026-06-23T13:02:09+02:00

Ja. Gemäß DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der über Ihr Kind gespeicherten Daten. Entsprechende Anfragen können an die Schule oder den Datenschutzbeauftragten des Schulträgers gerichtet werden.

Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?2026-06-23T13:02:00+02:00

Der Schulträger (Rheingau-Taunus-Kreis) ist datenschutzrechtlich verantwortlich für den Betrieb des MDM-Systems. Bei Fragen zum Datenschutz können sich Eltern an die Schule oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

Ist das Gesamtsystem DSGVO-konform?2026-06-23T13:01:49+02:00

Ja. Die eingesetzten Systeme (JAMF School, Apple School Manager) werden datenschutzkonform nach den Vorgaben der DSGVO betrieben. Der Schulträger hat entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abgeschlossen.

Bleiben meine GoodNotes-Daten erhalten?2026-06-23T13:00:40+02:00

Ja, sofern diese zuvor gesichert wurden (z. B. über iCloud oder lokales Backup). GoodNotes bietet eigene Export- und Backup-Funktionen. Die Schule empfiehlt, regelmäßige Sicherungen durchzuführen.

Muss ich vor dem Entfernen der Geräteverwaltung ein Backup erstellen?2026-06-23T13:00:23+02:00

Ja. Es wird empfohlen, vor größeren Änderungen oder dem Entfernen aus der Verwaltung persönliche Daten zu sichern. Dies betrifft insbesondere:
• GoodNotes-Dateien und Notizen
• Fotos und Videos
• Dokumente und private App-Daten

Für die Sicherung persönlicher Daten sind die Eltern bzw. Nutzenden verantwortlich.

Was passiert bei einem Umzug in einen anderen Landkreis?2026-06-23T13:00:09+02:00

Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Ein laufender Finanzierungsvertrag besteht weiterhin direkt mit dem Anbieter. Die schulische Geräteverwaltung wird bei Schulaustritt entfernt. Ob das Gerät an der neuen Schule genutzt werden kann, hängt von den dortigen Regelungen ab.

Was passiert beim Verlassen der Schule (z. B. nach dem Abschluss)?2026-06-23T12:59:55+02:00

Das MDM-Profil wird aus dem Gerät entfernt. Danach besteht keine Verbindung mehr zur schulischen Verwaltung. Das Gerät verbleibt vollständig bei der Familie und kann privat weitergenutzt oder veräußert werden.

Was passiert bei einem Schulwechsel innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises?2026-06-23T12:59:43+02:00

Hier wird individuell geprüft, ob eine Übernahme in die Verwaltung der neuen Schule möglich ist. In vielen Fällen kann das Gerät weiterhin genutzt werden. Die Schulen koordinieren die Übergabe.

Was passiert bei einem Schulwechsel?2026-06-23T12:59:29+02:00

Das Gerät bleibt Eigentum der Familie. Die schulische Geräteverwaltung wird beim Ausscheiden aus der Schule entfernt. Je nach aufnehmender Schule kann das Gerät anschließend neu in deren System eingebunden werden.

Was ist BuT und wer hat Anspruch darauf?2026-06-23T12:57:53+02:00

BuT steht für ‚Bildung und Teilhabe‘. Leistungsberechtigte Familien – z. B. beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – haben Anspruch auf ein kommunales Leihgerät. Die Schule oder das zuständige Amt berät gerne über die konkreten Anspruchsvoraussetzungen.

Werden Kinder mit Leihgerät erkennbar benachteiligt oder stigmatisiert?2026-06-23T12:57:04+02:00

Nein. Leihgeräte und Elternfinanzierungsgeräte sind optisch identisch. Kein Kind soll aufgrund seiner Geräteherkunft erkennbar sein. Die Schule achtet auf Diskretion bei der Vergabe von Unterstützungsleistungen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?2026-06-23T12:56:52+02:00

Je nach Situation stehen folgende Wege offen:
• BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe): Berechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten ein kommunales Leihgerät
• Schulische Unterstützung: Sponsoring durch externe Partner und Fördervereine
• Sozialverträgliche Finanzierungsmodelle
• Individuelle Beratung durch die Schule

Eltern werden gebeten, sich vertraulich an die Schulleitung zu wenden, wenn finanzielle Unterstützung benötigt wird.

Was passiert, wenn sich eine Familie das Gerät nicht leisten kann?2026-06-23T12:56:37+02:00

Die finanzielle Situation einer Familie darf nicht über die Bildungschancen eines Kindes entscheiden. Deshalb sind verschiedene Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Kein Kind soll vom digitalen Unterricht ausgeschlossen werden.

Gibt es eine Mindestlaufzeit oder ein Rückgaberecht?2026-06-23T12:54:47+02:00

Die konkreten Vertragsbedingungen einschließlich Mindestlaufzeit, Rückgabe- und Kündigungsrechten werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens bekannt gegeben. Gesetzliche Verbraucherrechte (z. B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) bleiben unberührt.

Was passiert mit einem laufenden Finanzierungsvertrag bei Umzug oder Schulwechsel?2026-06-23T12:54:53+02:00

Der Finanzierungsvertrag besteht zwischen den Eltern und dem Anbieter und ist unabhängig von der Schule. Das Gerät verbleibt bei der Familie. Die genauen Regelungen zu Vertragslaufzeit und möglichen Sonderkündigungsrechten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen des gewählten Anbieters.

Wer erhält meine persönlichen Daten bei der Vertragsabwicklung?2026-06-23T12:55:00+02:00

Für die Vertragsabwicklung erhalten ausschließlich die jeweils beteiligten Vertragspartner (Eltern und Anbieter) die erforderlichen Daten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.

Besteht ein Vertrag mit der Schule oder dem Schulträger?2026-06-23T12:55:07+02:00

Nein. Der Kauf- bzw. Finanzierungsvertrag wird ausschließlich zwischen den Eltern und dem ausgewählten Anbieter geschlossen. Weder Schule noch Schulträger sind Vertragspartner.

Wann werden die Preise bekanntgegeben?2026-06-23T12:53:44+02:00

Die genauen Preise können erst nach Abschluss des laufenden Vergabeverfahrens und Auswahl des Anbieters veröffentlicht werden. Alle relevanten Kosten werden anschließend vollständig und transparent kommuniziert.

Welche Finanzierungsmodelle gibt es?2026-06-23T12:53:26+02:00

Es werden grundsätzlich folgende Optionen angeboten:
• Einmalzahlung (Kauf)
• Ratenzahlung mit verschiedenen Laufzeiten (z. B. 24, 36 oder 48 Monate)

Die konkreten Konditionen und Preise werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens transparent kommuniziert.

Welche schulischen Apps werden bereitgestellt?2026-06-23T12:51:07+02:00

Die konkreten Apps werden von der Schule festgelegt und je nach Fach und Jahrgang variieren. Gängige Anwendungen im Bildungsbereich sind z. B. GoodNotes, Pages, Keynote sowie fachspezifische Lern-Apps. Eine Übersicht stellt die Schule bereit.

Kann mein Kind das iPad auch für private Zwecke nutzen?2026-06-23T12:50:55+02:00

Ja. Außerhalb des Unterrichts kann das Gerät vollständig privat genutzt werden. Private Apps, Spiele und Medien können installiert werden, sofern sie den Nutzungsregeln der Familie entsprechen.

Was bedeutet ‚Schulmodus‘?2026-06-23T12:50:43+02:00

Im Unterricht kann das Gerät in einen kontrollierten Modus versetzt werden, der die Nutzung auf bestimmte schulische Apps beschränkt (z. B. während Prüfungen). Außerhalb der Schule steht das Gerät als vollwertiges privates Gerät zur Verfügung.

Wer ist für die Apple-ID verantwortlich?2026-06-23T12:49:47+02:00

Die Apple-ID liegt in der Verantwortung der Familie. Eltern sind für die sichere Verwaltung von Zugangsdaten, die Einrichtung von Familienfreigaben sowie angemessene Nutzungsregeln zuständig.

Kann mein Kind ohne private Apple-ID am Schulbetrieb teilnehmen?2026-06-23T12:47:39+02:00

Ja, der schulische Betrieb ist grundsätzlich ohne private Apple-ID möglich. Einige private Funktionen (iCloud-Backup, persönliche App-Käufe, FaceTime) stehen dann allerdings nicht zur Verfügung.

Was ist, wenn mein Kind noch keine Apple-ID besitzt?2026-06-23T12:47:19+02:00

Für Kinder unter 13 Jahren kann über die Familienfreigabe ein Kinderkonto eingerichtet werden. Apple bietet hierzu auf seiner Webseite eine detaillierte Anleitung. Die Schule kann bei Bedarf Hinweise zur Einrichtung geben.

Können Eltern die Gerätenutzung ihres Kindes steuern?2026-06-23T12:47:05+02:00

Ja. Über die Apple-Funktion ‚Familienfreigabe‘ und ‚Bildschirmzeit‘ können Eltern Nutzungszeiten, App-Käufe und Inhalte steuern. Die Erziehungsverantwortung verbleibt vollständig bei den Eltern.

Kann dieselbe Apple-ID privat und schulisch genutzt werden?2026-06-23T12:46:19+02:00

Ja. Die private Apple-ID und die schulische Geräteverwaltung laufen technisch getrennt voneinander. Private und schulische Nutzung schließen sich nicht gegenseitig aus.

Kann die Schule oder der Schulträger die Apple-ID meines Kindes einsehen?2026-06-23T12:46:02+02:00

Nein. Schule und Schulträger haben keinen Zugriff auf:
• Die Apple-ID und Passwörter
• iCloud-Daten und persönliche Backups
• Private App-Daten
• Kaufhistorie und persönliche Inhalte

Benötigt mein Kind eine eigene Apple-ID?2026-06-23T12:45:33+02:00

Für die private Nutzung des iPads (App Store, iCloud-Backup, FaceTime etc.) wird eine persönliche Apple-ID empfohlen. Für die schulischen Anwendungen ist keine eigene schulische Apple-ID erforderlich – diese werden über Apple School Manager und JAMF School bereitgestellt.

Was passiert mit der Geräteverwaltung in den Ferien oder nachts?2026-06-23T12:33:22+02:00

Die MDM-Verbindung bleibt grundsätzlich bestehen, um Sicherheitsupdates einzuspielen. Eine aktive Nutzungsüberwachung außerhalb der Schule findet jedoch nicht statt. Das Gerät kann in der Freizeit vollständig privat genutzt werden.

Was mache ich, wenn mein Kind sein iPad-Passwort vergessen hat?2026-06-23T12:25:35+02:00

Bei vergessenen Passwörtern kann die Schule ggf. bei der Geräteentsperrung über das MDM unterstützen. Bei der privaten Apple-ID ist Apple direkt zuständig (appleid.apple.com). Die Schule empfiehlt, Zugangsdaten sicher zu notieren.

Wo werden die Verwaltungsdaten gespeichert?2026-06-23T12:04:56+02:00

Es werden ausschließlich die für den Schulbetrieb erforderlichen technischen Gerätedaten verarbeitet. Private Inhalte werden weder gespeichert noch ausgelesen. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO.

Kann die Schule den Bildschirm meines Kindes sehen?2026-06-23T12:04:30+02:00

Im privaten Bereich: Nein. Eine Bildschirmüberwachung außerhalb des schulischen Umfelds ist nicht möglich. Im Unterricht kann in bestimmten Situationen (z. B. Prüfungsmodus) die Nutzung auf bestimmte Apps beschränkt werden – eine Echtzeit-Überwachung des Bildschirms findet jedoch nicht statt.

Kann die Schule meinen Standort oder den meines Kindes verfolgen?2026-06-23T12:04:07+02:00

Nein. Eine Standortverfolgung ist über JAMF School nicht möglich und wird nicht durchgeführt.

Welche Daten kann JAMF School NICHT einsehen?2026-06-23T12:03:41+02:00

Kein Zugriff besteht auf:
• Fotos und Videos
• Nachrichten und E-Mails
• Dokumente und persönliche Dateien
• Browserverlauf und Suchanfragen
• Passwörter und Zugangsdaten
• iCloud-Inhalte und private App-Daten

Welche Daten kann JAMF School einsehen?2026-06-23T12:03:21+02:00

JAMF School hat ausschließlich Zugriff auf technische Geräteinformationen wie:
• Gerätemodell und Betriebssystemversion
• Installierte (schulische) Apps
• Speicherbelegung und Akkustand
• MDM-Verbindungsstatus

Was ist JAMF School?2026-06-23T12:03:00+02:00

JAMF School ist eine professionelle Verwaltungssoftware für Apple-Geräte im Bildungsbereich. Sie ermöglicht die zentrale Verwaltung von iPads in Schulen und ist speziell für den datenschutzkonformen Einsatz mit Minderjährigen konzipiert.

Warum wird eine Geräteverwaltung (MDM) benötigt?2026-06-23T12:02:44+02:00

Die Geräteverwaltung sorgt dafür, dass:
• Alle Geräte einheitlich und sicher funktionieren
• Schul-Apps automatisch und kostenfrei bereitgestellt werden
• Sicherheitsupdates zentral eingespielt werden
• Technische Probleme im Unterricht reduziert werden

Sie dient ausschließlich dem schulischen Betrieb und nicht der Überwachung.

Können Lehrkräfte auf das Gerät meines Kindes zugreifen?2026-06-23T12:01:47+02:00

Nein. Lehrkräfte haben keinen direkten Zugriff auf das Gerät. Im Unterricht können im schulischen Umfeld bestimmte Funktionen gesteuert werden (z. B. geführte Nutzung während Prüfungen). Ein Zugriff auf private Inhalte ist technisch nicht möglich.

Was passiert bei Verlust oder Diebstahl?2026-06-23T12:01:27+02:00

Das Gerät kann über die Geräteverwaltung (MDM) gesperrt oder auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden, um Missbrauch zu verhindern. Bei versicherten Geräten greift zusätzlich die entsprechende Versicherung gemäß den Vertragsbedingungen. Verlust oder Diebstahl sollte unverzüglich der Schule gemeldet werden.

Was passiert bei einem Defekt?2026-06-23T12:01:07+02:00

Bei Geräten aus dem Elternfinanzierungsmodell sind je nach gewähltem Paket Versicherung, Reparaturservice und Leihgeräte vorgesehen. Dadurch kann die Teilnahme am Unterricht weiterhin sichergestellt werden. Bei eingebrachten Privatgeräten liegt die Verantwortung bei der Familie.

Welche Mindestanforderungen gelten für das Gerät?2026-06-23T12:00:51+02:00

Mindestens 128 GB, empfohlen werden 256 GB Speicher, aktuelles Betriebssystem (iPadOS) und Kompatibilität mit der aktuellen JAMF-School-Verwaltungslösung. Details werden rechtzeitig kommuniziert.

Warum setzt der Schulträger auf iPads?2026-06-23T12:00:30+02:00

iPads bieten eine einheitliche, stabile Plattform, die im Bildungsbereich bewährt ist. Vorteile sind: einfacher Support, automatische App-Verteilung, lange Softwareunterstützung durch Apple sowie eine speziell für Schulen entwickelte Verwaltungslösung (JAMF School).

Welche Geräte können als Privatgerät eingebracht werden?2026-06-23T12:43:37+02:00

Grundsätzlich können folgende iPad-Modelle eingebracht werden, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen:
• iPad ab 10. Generation (2022)
• iPad Air ab 5. Generation (2022)
• iPad Pro (neuere Modelle)

Die genauen Mindestanforderungen entnehmen Sie dem Elternflyer

Ab wann gilt das neue Modell?2026-06-23T11:59:07+02:00

Das Modell wird schrittweise eingeführt. Die Schule informiert frühzeitig über den konkreten Einführungszeitpunkt und die betroffenen Jahrgangsstufen.

Welche Möglichkeiten zur Gerätebeschaffung haben Familien?2026-06-23T11:58:46+02:00

Familien haben grundsätzlich drei Wege:
1. Neugerät über das Elternfinanzierungsmodell (Einmalzahlung oder Ratenzahlung)
2. Einbringen eines geeigneten vorhandenen Privatgeräts (sofern es die technischen Mindestanforderungen erfüllt)
3. Für BuT-berechtigte Schülerinnen und Schüler: Nutzung eines kommunalen Leihgeräts

Ist die Teilnahme am iPad-Modell verpflichtend?2026-06-23T11:58:28+02:00

Die Schule informiert rechtzeitig über die konkreten Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist das Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein geeignetes digitales Endgerät für den Unterricht verfügen. Familien, die bereits über ein geeignetes Gerät verfügen, können dieses unter bestimmten Voraussetzungen einbringen.

Warum führt die Schule eine 1:1-Ausstattung mit iPads ein?2026-06-23T11:58:13+02:00

Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern gleiche digitale Lernchancen zu ermöglichen. Einheitliche Geräte erleichtern den Unterricht, reduzieren technische Probleme und erlauben eine gezielte Förderung durch digitale Lernmaterialien.

Empfohlene Apps für den schulischen Einsatz

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an Apps, die sich im schulischen Alltag bewährt haben und bedenkenlos auf den iPads installiert werden können.

Bei der Auswahl achten wir insbesondere auf:

  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Werbefreie oder werbearme Nutzung
  • Pädagogischen Mehrwert
  • Altersgerechte Inhalte
  • Einfache Bedienbarkeit
  • Kompatibilität mit dem schulischen Einsatz

Die vorgestellten Anwendungen unterstützen Schülerinnen und Schüler beim Lernen, Recherchieren, Organisieren, Gestalten und Präsentieren von Unterrichtsinhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung einzelner Apps je nach Schule, Jahrgangsstufe und Unterrichtskonzept variieren kann.

Unser Ziel ist es, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern eine Orientierungshilfe für den sicheren und sinnvollen Einsatz digitaler Werkzeuge im Unterricht zu bieten.

Kontakt

Sie haben Fragen zur 1:1-iPad-Ausstattung, zur Einbindung privater Geräte oder zur Nutzung von Jamf School?

Das Team des Medienzentrums Rheingau-Taunus unterstützt Sie gerne und beantwortet Ihre Fragen rund um die Geräteverwaltung, Datenschutz, technische Voraussetzungen sowie den Einsatz von iPads im Schulalltag.

Unser Team im Medienzentrum steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Telefon: +49 6722 409630
E-Mail: info(at)mzrt.de

Oder nutzen Sie einfach das nachfolgende Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Einführung und Nutzung von Jamf School zu unterstützen.

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Das Team des Medienzentrums Rheingau-Taunus unterstützt Sie gerne und beantwortet Ihre Fragen rund um die Geräteverwaltung, Datenschutz, technische Voraussetzungen sowie den Einsatz von iPads im Schulalltag.

Unser Team im Medienzentrum steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Telefon: +49 6722 409630
E-Mail: info(at)mzrt.de

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Wir freuen uns darauf, Sie bei der Einführung und Nutzung von Jamf School zu unterstützen.

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